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Cognac oder Weinbrand?

Weinbrände aus deutscher Herkunft

Der Deutsche Cognac blickt ähnlich wie auch der Cognac auf eine lange Tradition zurück und tauchte urkundlich erstmals im Jahre 1321 auf. Hier handelte es sich jedoch um medizinischen Branntwein welches erstmals nur in der Apotheke verkauft wurde.


Die heute gängige Bezeichnung „Deutscher Weinbrand“ entstand erst vor ca. 100 Jahren. Vorab wurde deutscher Weinbrand auch als „Kognac“ bzw. „deutscher Kognac“ bezeichnet. Hiergegen gingen jedoch die Franzosen vor, denn als Cognac sollte nur der Weinbrand bezeichnet werden, welches auch aus der französischen Region Cognac stammt. Somit hielt man im Versailler Vertrag fest, dass die Bezeichnung „deutscher Kognac“ unzulässig ist.


Weinbrand wird zweifach destilliert und besteht lediglich aus bestimmten und festgelegten Rebsorten. Die verwendeten Weine müssen nicht zwingend aus deutscher Herkunft sein, somit werden hierfür auch Weine aus Frankreich oder Italien verwendet, welche mindestens sechs Monate in Fässern aus Steineiche lagerten. Die Deutschen trinken den Weinbrand oftmals als Digestif oder aber auch in Longdrinks mit Cola oder Sodawasser.


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Weinbrände aus deutscher Herkunft

Die Geschichte des Weinbrands

Man vermutet, dass bereits ca. 1000 n. Chr. In der Region um der heutigen Türkei hochprozentiges aus Wein gebrannt wurde. Verbreitet wurde das Destillat in Europa allerdings erst im Hochmittelalter, und zwar in erster Linie für medizinische Zwecke.

Der heutige Begriff „Weinbrand“, englisch „Brandy“ wurde 1896 erstmal unter dem Pseudonym Cognac-Weinbrand, von dem deutschen Fabrikanten Hugo Johann Asbach verwendet. Im Jahre 1919 wurde die Anwendung des Begriffs Cognac außerhalb von Frankreich und der dortigen Region Cognac untersagt.

Grund hierfür lag an der Deutschen Niederlage im ersten Weltkrieg. Frankreich setzte auf Kooperation, und verlangte von Deutschland den respektvollen Umgang mit spezifischen Herkunftsangaben, insbesondere der Region Cognac, Champagne. Im Versailler Vertrag wurde dies über den sogenannten Champagnerparagraph geregelt. 1923 wurde vom deutschen Reichstag das Deutsche Weingesetz eingeführt und führte für diesen Zweck die Bezeichnung „Weinbrand“ ein.

Die Herstellung des Weinbrand

Herstellung
Weinbrand muss mindestens 1 Jahr im Eichenfass gereift sein. Sollte das Eichenfass, unter 1000 Litern Fassungsvermögen haben, sind auch 6 Monate Reifung erlaubt. Nach der Reifung werden die Brände mit destilliertem Wasser auf die einen Alkoholgehalt von 36 – 40% Vol./Alk. verdünnt. Ein weiterer Zusatz von Alkohol oder Aromatisierenden Stoffen ist untersagt. Natürlich gibt es auch da ausnahmen wie z.B. der Griechische Metaxa bei dem es sich im Grundrezept um zugesetzte Rosenblätter handelt. Die Farbe darf nur mit Zuckercouleur angepasst werden. Länderspezifisch gibt es darüber hinaus auch andere Varianten wie z.B. Qualitätsweinbrand, die zum teil mit noch strengeren Bestimmungen belegt sind. Auch beim Weinbrand, wird zweimal destilliert. Der erste sogenannte Raubrand wird stetig erhitzt, um einen behutsamen Umgang mit den Inhaltsstoffen zu gewährleisten. Beim zweiten, den Feinbrand wird der sogenannte Mittellauf (das Herz) vom vor – und Nachlauf getrennt.

Beliebte Weinbrände, die in Deutschland verkauft werden, sind unteranderem Asbach Uralt, Chantré, Mariacron, Metaxa, Veterano, Nordhaus um nur ein paar zu nennen.

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